gefördert!
Altersvorsorge (BAV) noch attraktiver gestaltet. Dadurch ergeben sich jetzt noch mehr Vorteile für den
Aufbau einer Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber.
(Video anklicken)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver gemacht!
Höhere Mitarbeitermotivation durch Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Die Win/Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für den Arbeitgeber:
Ihr Vorteil als Arbeitnehmer:
Clever vorsorgen mit betrieblicher Altersvorsorge!
Clever vorsorgen mit betrieblicher Altersvorsorge!
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen und Arbeitgeberzuschüsse für eine existenzielle Absicherung als Zusatz- oder selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die Win/Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für den Arbeitgeber:
Die Berechnung des steuerfreien Betrages, beispielsweise für eine Abfindung nach Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis, ist jetzt noch attraktiver: Dienstjahre (max. 10 Jahre) x 4 % der BBG West.
Noch ein Highlight: Beiträge für bis zu 10 volle Kalenderjahre können für entgeltfreie Zeiten aus dem 1. Dienstverhältnis (z. B. Elternzeit) bis 8 % der BBG steuerfrei nachgezahlt werden.